Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Wir, die Firma Adolf Schmidt Metallwaren- und Holzschraubenfabrik GmbH, Wuppertal haben uns entschlossen, freiwillig eine Grundsatzerklärung analog der Anforderungen des Lieferkettengesetzes zu unseren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Aktivitäten zu formulieren.
Als Firma mit weniger als 100 Mitarbeitern fallen wir nicht unter das Lieferkettengesetz, das ab 1.1.2023 für Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gültig wurde. ASW bekennt sich jedoch seit jeher zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung, weshalb wir unsere Sorgfaltspflichten schon heute umsetzen.
Bei allen Bemühungen steht die Prävention von Menschenrechtsverstößen und Umweltverletzungen für uns an erster Stelle.
Das Beschwerdeverfahren dient Hinweisen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen, die durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder eines Lieferanten entstanden sind.
Betroffene können auf vermutete Verstöße hinweisen und Abhilfe/Klärung einfordern -> Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.
Ansprechpartner:
Der LkSG Ansprechpartner ist Herr Stefan Schmidt. Er ist zuständig für die Bearbeitung von menschenrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder deren Pflichtverletzungen. Damit das Verfahren für jeden zugänglich ist, haben wir verschiedene Möglichkeiten geschaffen, Beschwerden einzureichen: (Die Beschwerde kann unter Angabe des Namens oder anonym erfolgen)
Per Brief:
Adolf Schmidt Metallwaren- und
Holzschraubenfabrik GmbH
Herrn Stefan Schmidt
Essener Straße 39
42327 Wuppertal
Per Email:
lksg@asw24.de
Persönlich:
Bei persönlicher Meldung bitten wir einen Termin vorab über lksg@asw24.de oder Telefon 0202-69518-0 mit Herrn Stefan Schmidt zu vereinbaren.
Über unser Kontaktformular:
Beschwerde einreichen: Tragen Sie Ihre Nachricht und gewünschten Kontaktmöglichkeiten in die entsprechenden Felder ein und klicken Sie auf absenden. Eine Eingangsbestätigung Ihrer Nachricht erfolgt kurzfristig (weiterer zeitlicher Ablauf: siehe Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren).